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Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Zwischen Forschung und Praxis:

Workshop von BAuA und TU im Zeichen der inklusiven Gestaltung von Arbeit

Zu sehen ist ein Gruppen-Foto des Workshops "Zwischen Forschung und Praxis" in Kooperation mit der BAuA. Bitte Bildnachweis einfügen

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Qualität der Teilhabe am Erwerbsleben – Die Arbeitssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen erfassen, beschreiben und gestalten“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Kooperation mit der Technischen Universität Dortmund fand am 24.10.2023 ein Workshop statt, zu dem sich Expert*innen aus unterschiedlichen Institutionen der Praxis und Forschung zusammenfanden. Im Fokus stand die Frage nach Herausforderungen und Gestaltungspotentialen der Erwerbssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen. Neben der Reflektion von Forschungsergebnissen durch Akteur*innen aus der Praxis diente der Workshop einem wichtigen Teilziel des Projekts: dem Austausch mit Expert*innen der Selbstvertretung.

Nachdem die Veranstaltung durch Dr. Tomke Gerdes von der TU Dortmund eröffnet wurde, stellten JProf. Dr. Lena Hünefeld und Sophie Teborg erste Ergebnisse des Forschungsprojekts vor. In den Blick genommen wurde hierbei einerseits die bisherige Datenlage zur Arbeitssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland und andererseits die internationale Forschungslandschaft zu den Arbeitsbedingungen von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Vorträge der eingeladenen Expert*innen in eigener Sache – Thomas Richter (Kölner Verein für Rehabilitation e.V.) und Corinna Elling-Audersch (Deutsche Rheuma-Liga e.V.). – gaben bereichernde Einblicke in die Binnensichten und Erfahrungen.

Verschiedene Akteur*innen der Arbeitsgestaltung stellen aus ihren Arbeitsbereichen Fördermöglichkeiten und Herausforderungen für Teilhabe vor: Marco Wilmsen (LVR-Inklusionsamt), Torsten Stern (Integrationsfachdienst Dortmund), Martin Bsdurek (Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW).

Als Fazit lässt sich ziehen, dass eine bessere Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, die Vereinfachung finanzieller Förderungen, die Stärkung betrieblicher Akteur*innen, die (überregionale) Vernetzung und Zusammenarbeit relevanter Stellen und die Aufklärung und Sensibilisierung rund um gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Stärkung der Erwerbsteilhabe von Nöten sind. Für die Forschung ergeben sich hiermit an einigen Stellen neue, wenngleich herausfordernde Ansätze. Insgesamt trug der Workshop erheblich dazu bei, das kontextuelle Verständnis rund um inklusive Arbeitsgestaltung zu verbessern und lieferte wertvolle Hinweise für Gelingensbedingungen von Inklusion am Arbeitsplatz.

Ein großer Dank gilt allen Teilnehmenden, die mit ihren zahlreichen Gedanken, Hinweisen und Erfahrungen einen erfolgreichen Workshop ermöglicht haben.